AGB

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Nach Weiterverarbeitung geht unser Eigentumsanspruch auf die Fertigfabrikate über. Erfüllungsort ist Gehrden und Gerichtsstand Wennigsen. Mangels anderer Vereinbarungen gelten für alle Angebote und Lieferungen die Handelsgebräuche über Rundholz, Schnittholz und Furniere. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.

 

Tegernseer Gebräuche
Gebräuche im inländischen Handel mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen Holzwerkstoffen.
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